Beamtendeutsch II
Kollege nömix hat ja schon ein ähnliches Zitat gebracht. Dieses aus anderer Quelle:
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
[Unterrichtsblätter für die Bundesheerverwaltung]
Und weil es so gut dazupasst:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
[Kommentar zum Bundesreisekostengesetz]
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
[Unterrichtsblätter für die Bundesheerverwaltung]
Und weil es so gut dazupasst:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
[Kommentar zum Bundesreisekostengesetz]
steppenhund - 1. Feb, 11:44
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Jossele - 2. Feb, 13:32
Wobei in lezterem Fall das Bundesreisekostengesetz reformierungsbedürftig ist.
Stirbt der Bedienstete während einer Dienstreise, muss er doch häufig zurück verfrachtet werden, quasi erweiterte Dienstreise als Frachtgut.
Stirbt der Bedienstete während einer Dienstreise, muss er doch häufig zurück verfrachtet werden, quasi erweiterte Dienstreise als Frachtgut.
*immer noch kichernd*