Unterschiede
Nehmen wir an, Sie stellen jemand im fortgeschrittenen Alter in einer Firma an und stellen fest, dass Sie es nicht leisten können, ihn weiter zu beschäftigen.
Sie möchten ihn oder sie nach zwei Jahren kündigen und stellen fest, dass Sie eine Abfertigung zahlen müssen, die sich nach der Gesamtanzahl der Jahre richtet, die er oder sie beschäftigt waren. Dies kann bedeuten, dass Sie mehr an Abfertigung zahlen müssen, als Sie bisher insgesamt an Gehalt zahlen mussten.
Selbst wenn es sich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelt, wird für Sie eine entsprechende Summe fällig.
Werden Sie es dann riskieren, jemand über 50 überhaupt noch einzustellen? Werden Sie jemand einstellen wollen, der schon in Pension ist?
Vermutlich kaum. Zumindest nicht mehr unbefristet. Werden Sie jemand einstellen wollen, wenn man Ihnen erzählt, dass das Arbeitsgesetz in wenigen Monaten geändert wird. Nun, falls es nicht so geändert wird, dass diese Bedingung fällt, müssten Sie zumindest kurz vor Ende der Probezeit kündigen. Ihn oder sie neuanstellen geht aber dann nicht, zumindest nicht ohne eine gewisse Karenzzeit.
Bekämpfung der Korruption, Reduktion der Bürokratie und stabile, nachvollziehbare Gesetzgebung wünschen sich in etwa 90% aller österreichischen Unternehmer in Serbien. Ich wünsche mir das auch. Ich bin ja diesmal noch rechtzeitig drauf gekommen und ich habe nicht einmal das Gefühl, dass man versucht hat, mich zu übernehmen.
Aber de facto bedeutet das, dass Menschen ab einem gewissen Alter hier in "Serbien weggeschmissen" werden. Und sei ihre fachliche Qualifikation noch so gut.
Sie möchten ihn oder sie nach zwei Jahren kündigen und stellen fest, dass Sie eine Abfertigung zahlen müssen, die sich nach der Gesamtanzahl der Jahre richtet, die er oder sie beschäftigt waren. Dies kann bedeuten, dass Sie mehr an Abfertigung zahlen müssen, als Sie bisher insgesamt an Gehalt zahlen mussten.
Selbst wenn es sich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelt, wird für Sie eine entsprechende Summe fällig.
Werden Sie es dann riskieren, jemand über 50 überhaupt noch einzustellen? Werden Sie jemand einstellen wollen, der schon in Pension ist?
Vermutlich kaum. Zumindest nicht mehr unbefristet. Werden Sie jemand einstellen wollen, wenn man Ihnen erzählt, dass das Arbeitsgesetz in wenigen Monaten geändert wird. Nun, falls es nicht so geändert wird, dass diese Bedingung fällt, müssten Sie zumindest kurz vor Ende der Probezeit kündigen. Ihn oder sie neuanstellen geht aber dann nicht, zumindest nicht ohne eine gewisse Karenzzeit.
Bekämpfung der Korruption, Reduktion der Bürokratie und stabile, nachvollziehbare Gesetzgebung wünschen sich in etwa 90% aller österreichischen Unternehmer in Serbien. Ich wünsche mir das auch. Ich bin ja diesmal noch rechtzeitig drauf gekommen und ich habe nicht einmal das Gefühl, dass man versucht hat, mich zu übernehmen.
Aber de facto bedeutet das, dass Menschen ab einem gewissen Alter hier in "Serbien weggeschmissen" werden. Und sei ihre fachliche Qualifikation noch so gut.
steppenhund - 3. Jan, 18:44
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